Praxis für Logopädie, Ergotherapie und Handtherapie
Die eigene Selbstständigkeit und eine bestmögliche Kommunikation sind die Grundpfeiler für ein erfülltes Leben. In unserer Praxis in Rheine unterstützen wir Menschen jeden Alters dabei, diese Fähigkeiten zu erhalten oder zurückzugewinnen.
Wir verbinden fachliche Expertise in der Logopädie, Ergotherapie und Handtherapie zu einem ganzheitlichen Behandlungskonzept, das exakt auf Ihre gesundheitliche Situation zugeschnitten ist.
Unsere Leistungen
Wichtige Infos zu Therapie und zur Praxis finden Sie hier
Fachliche Zusammenarbeit mit:
"Deine Ziele sind unsere Motivation"
Das Praxisteam
Wie stellen uns vor:
Ich bin Sabrina,
mein Team und ich unterstützen und begleiten Dich in den Bereichen Logopädie, Ergotherapie und Handtherapie.
Wir freuen uns auf Deinen Besuch!
Sabrina Krouß-Greiling
Inhaberin der Sprach- und Ergowelt Rheine
Examinierte Logopädin, Fachtherapeutin für Neurologie, LSVT ® loud Therapeutin
Parkinson-Assistentin, NF!T ®- Therapeutin, Schlaganfall-Helferin
Mitglied im:
Verwaltung
Andra
Silvia
Logopädie
Carla
Lavinia
Marlen
Johanna
Kora
Ergotherapie
Hanna
Katharina
Hannah
Jana
Sarah
Raumfee
Mira
Fragen und Antworten
Machen Sie auch Hausbesuche?
Wenn vom Arzt auf der Heilmittelverordnung ein Kreuz bei Hausbesuch angegeben ist, machen wir gerne auch Hausbesuche bei Dir zu Hause, in Pflegeeinrichtungen , Kitas o.Ä.
Wer verordnet die Therapie?
Eine Behandlung im Bereich der Ergotherapie und Logopädie kann grundsätzlich jede Vertragsärztin/jeder Vertragsarzt mit einer entsprechenden Verordnung verschreiben.
Wer bezahlt die Therapie?
Bei Kassenpatienten bis zum 18. Lebensjahr wird die Therapie von den Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr zahlt der Patient eine Rezeptgebühr von 10 Euro und eine Zuzahlung von 10 % des Rezeptwertes. Bei einer Zuzahlungsbefreiung (Beantragung bei der Krankenkasse) entfallen diese Zuzahlungen.
Bei Privatpatienten wird zunächst eine Honorarvereinbarung mit dem Patienten vereinbart. Erst dann beginnt die Therapie in der Logopädie oder Ergotherapie.
Zahlung bei Privatpatienten
Im Bereich der privaten Krankenversicherung existiert für therapeutische Leistungen keine verbindliche Vergütungsliste. Therapeutinnen und Therapeuten können ihre Preise eigenständig festlegen und dürfen dabei in der Regel den 1,8- bis 2,3-fachen Satz ansetzen.
Die Beihilfesätze orientieren sich jedoch nicht an den tatsächlich berechneten Vergütungen der Therapeutinnen und Therapeuten, sondern stellen lediglich eine Unterstützung dar. Das bedeutet, dass die Erstattung durch Beihilfe und private Krankenversicherung häufig nicht die vollständigen Behandlungskosten abdeckt. Eine daraus entstehende Differenz ist von Ihnen selbst zu tragen.
Trotz dieser Möglichkeit haben wir uns bewusst dafür entschieden, bei beihilfeberechtigten Patientinnen und Patienten lediglich den 1,3-fachen Satz zu berechnen, um die finanzielle Belastung für Dich so gering wie möglich zu halten.
Bitte beachte jedoch, dass wir unsere Leistungen nicht unterhalb des aktuellen Kassensatzes anbieten können.
Unsere Praxis steht für eine hohe fachliche Qualität: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hochqualifiziert und arbeiten nach einem ganzheitlichen therapeutischen Ansatz, um Dich bestmöglich zu unterstützen.
Aufgrund gestiegener Kosten sowie aktueller Anpassungen im Gesundheitswesen sind auch wir gezwungen, unsere Preise entsprechend anzupassen, um weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten zu können.
Uns ist bewusst, dass dies Fragen aufwerfen kann. Daher stehen wir Dir jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam individuelle Lösungen zu finden.
Bei Privatpatienten wird zunächst eine Honorarvereinbarung mit dem Patienten vereinbart.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte jederzeit an.
Ergotherapie
Absagepflicht
in unserer Praxis hat jede/r Patient/in eine feste Therapiezeit, die zuvor gemeinsam vereinbart wurde. Nicht nur für Dich und Deine Therapeutin ist es sehr schade, wenn die Therapie ausfällt, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit der Praxis, vor allem dann, wenn die Termine nicht rechtzeitig abgesagt werden, oder Patient/innen einfach nicht zur Therapie erscheinen. So haben wir organisatorisch keine Möglichkeit Deinen Termin mit einer anderen Therapie zu ersetzen.
Wenn die Therapie nicht 24 h vor der Therapieeinheit abgesagt wurde, müssen wir diese privat in Rechnung stellen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen aktuellen Kassensatz.
Was muss ich zum ersten Mal mitbringen?
Zur ersten Therapieeinheit bringst Du bitte eine aktuelle Heilmittelverodnung für Logopädie oder Ergotherapie mit. Wenn nicht extra angekreuzt ist diese nur 28 Tage gültig.
Ohne gültige Heilmittelverordnung können wir keine Therapie anfangen.
Zusätzlich wäre es sehr hilfreich, wenn Du alle Berichte (z.B. vom Krankenhaus, von Untersuchungen o.Ä.) mitbringst, damit wir uns ein ganzheitliches Bild von der aktuellen Situation machen können und uns dann gemeinsam für die bestmögliche Therapie entscheiden können.
Wie lange dauert eine Therapiestunde?
In der Regel dauert die Therapie 30, 45 oder 60 Min., die individuell an den Bedürfnissen des Patienten angepasst werden muss.